Für das Zusatzmodul „Elektronischer Zahlungsverkehr“ von akquinet steht seit kurzem das neue Release zur Verfügung. Erfahren Sie hier, welche Änderungen Sie erwarten können.
Das neue Release beinhaltet zudem die erforderlichen Anpassungen für SEPA DK 3.1 im Rahmen der aktuellen NAV-Versionen ab 2013 aufwärts. Für die anderen Versionen (ab NAV 2009 und älter) wird eine Aktualisierung in Form eines SEPA Service Pack bereitgestellt. Sie tritt ab dem 19. November 2017 in Kraft.
Die Anpassungen berücksichtigen mit Inkrafttreten der EU-Geldtransferverordnung für Kunden und Lieferanten die Änderung, dass jeweils vollständige Adressdaten in den SEPA-Dateien angeben werden müssen.
Wir haben für Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
Zahlungsverkehr – Release 20
- Die Dateistruktur für Lastschriften und Überweisungen entspricht den Anforderungen nach SEPA DK 3.1
- Integration der Anforderungen nach der EU-Geldtransferverordnung („Geldwäschegesetz“): Übernahme in die Datei bei Lastschriften mit Ursprung in Nicht-EWG-Staaten durch vom Lastschriftnehmer festgelegte Adressdaten
- Verlängerung der Zeichen von 24 auf 34 des Feldes 86/Subfeld 31 (“Kontonummer Überweisender”)im Zusammenhang mit MT940-Dateien
- Automatische Vergabe von nur einer einzigen Auszugsnummer bei Dateien mit mehreren Seiten (MT940-Dateien, die keine Auszugsnummer beinhalten)
- Bei der Ausgleichsfindung wird beim Import von camt.053-Dateien zusammen zum Verwendungszweck das Feld „Transaktionen zus. Info“ zur Verfügung gestellt
- Für die dynamo Module CH-DTA und MT101 steht nun auch die Funktion „Debitorische Zahlungen“ zur Verfügung.
- Nutzung der Option „Nur Deckblatt drucken“ beim Erzeugen von Diskettenbegleitzetteln
- Aktualisierung der URL zum Bankleitzahlendownload
SEPA DK 3.1/ SEPA Service Pack
Zum 19. November 2017 tritt die neueste SEPA Version DK 3.1 in Kraft. Die relevanten Änderungen werden im Rahmen des Release 20 bzw. des SEPA Service Pack ausgeliefert.
- Anpassung der Dateistrukturen gemäß DFÜ Abkommen für Überweisungen (SEPA CT) und Lastschriften (SEPA DD)
- Umsetzung der EU-Geldtransferverordnung („Geldwäsche-Gesetz“) für Lastschriften und Zahlungen aus/in Nicht-EWR-Ländern im SEPA-Raum
Um das Format SEPA DK 3.1 zu verwenden, ist eine Umstellung des Bankkontos in NAV erforderlich. Eine Übertragung gemäß der neuen Spezifikationen ist grundsätzlich ab dem 20. November 2017 möglich. Wir empfehlen, zuvor mit Ihrer Hausbank Rücksprache bzgl. individueller Übergangsfristen zu halten.
Anpassungen der Schemata
Die aktualisierte Dateistruktur wird automatisch verwendet, sobald im Bankenstamm die Option „SEPA DK 3.1“ aktiviert wird.
Umsetzung der EU-Geldtransferverordnung
Mit Inkrafttreten der EU-Geldtransferverordnung müssen für Kunden und Lieferanten die jeweils vollständigen Adressdaten in den SEPA-Dateien angeben werden, sofern es sich um einen Geschäftspartner aus dem Nicht-EWR Raum handelt (z. B. Schweiz).
Über eine Erweiterung der Ländertabelle kann ein entsprechender Vermerk hinterlegt werden, der dazu führt, dass die entsprechenden Angaben in die Lastschrift- bzw. Überweisungsdatei eingefügt werden. Die Anpassungen nehmen keinen Einfluss auf Ihre Geschäftsprozesse.