Ab dem 01.01.2025 soll im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht gelten. Dabei betrifft die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung (z.B. ZUGFeRD oder X-Rechnung) auszustellen, nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Außerdem müssen sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sein.

Vorteile der E-Rechnung für den Rechnungssteller

Die Vorteile der E-Rechnung für den Rechnungssteller liegen auf der Hand. So kann eine schnellere Bearbeitung gewährleistet werden, was eine pünktlichere Zahlung zufolge hat. Außerdem bieten sich Einsparpotentiale durch das Einsparen von Papier und Porto. Die Prozessqualität kann durch die automatische Erstellung gesteigert werden und durch eine ortsunabhängige Rechnungsstellung wird flexibles Arbeiten ermöglicht.

Vorteile der E-Rechnung für den Rechnungsempfänger

Auch für den Rechnungsempfänger bieten sich einige Vorteile. So wird die Rechnungsverarbeitung durch das automatisierte Einlesen der Rechnungsdaten optimiert. Gleichzeitig wird eine dezentrale Rechnungsbearbeitung möglich. Durch eine verringerte Fehleranfälligkeit kann zudem die Datenqualität gesteigert werden.

Mit unserem eDoc Module können Sie ein Add-On für Business Central für die elektronische Rechnungsstellung erwerben, das Ihnen den elektronischen Rechnungsversand sowie -empfang ermöglicht.

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E-Rechnungspflicht kommt