Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für alle B2B-Transaktionen in Kraft. Dabei müssen sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sein. Eine E-Rechnung muss die Anforderungen der europäischen Normenreihe EN 16931 erfüllen, welche beispielsweise durch die Formate X-Rechnung oder ZUGFeRD gegeben werden. Eine per PDF versandte Rechnung gilt somit ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

Wichtige Punkte:

  • E-Rechnungen müssen ab 2025 ohne Zustimmung empfangen werden können.
  • Übergangsregelungen zur Ausstellung gelten bis 2028.
  • Ausnahmen: Rechnungen unter 250€, Fahrausweise, sowie steuerfreie Leistungen nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG.
  • In einer Übergangszeit bis Ende 2026 dürfen nach expliziter Zustimmung des Empfänger zunächst noch Papierrechnung verschickt werden.

Für Unternehmen, die Microsoft Dynamics Business Central/Dynamics NAV verwenden, bietet unser eDoc-Modul eine optimale Lösung für den elektronischen Rechnungsverkehr. Es unterstützt den Versand und Empfang von elektronischen Belegen in verschiedenen Formaten, einschließlich ZUGFeRD, X-Rechnung, ebInterface (Österreich), FatturaPA (Italien), KSeF (Polen) und Factur-X (Frankreich). Weitere Informationen zum eDoc Module finden Sie hier.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen und stehen Ihnen jederzeit persönlich für Fragen zur Verfügung:

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Einführung der E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025